Der Radio – TV GRÜN WEISS Betriebs GmbH Nfg. KEG wurden gemäß § 10 Abs. 1 Z 4 und § 12 Abs. 1 PrR-G iVm § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 TKG 2003 die Übertragungskapazitäten „OEBLARN (Strimitzen) 107,2 MHz“, „ROTTENMANN (Sonnenberg) 104,8 MHz“, „SCHLADMING (Hochwurzen) 106,3 MHZ“ und „KALWANG (Stellerberg) 88,9 MHZ“ zur Erweiterung des ihr mit Bescheid des Bundeskommunikationssenates vom 26.02.2007, GZ 611.122/0001-BKS/2006, zugeteilten Versorgungsgebietes „Bruck an der Mur/Mur-, Mürztal (106,6 MHz)“ zugeordnet. Der Name des Versorgungsgebietes lautet nunmehr „Mur,- Mürz,- und Ennstal“.
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „KLOSTERNEUBURG (Freiberg BOS Mast) 96,0 MHz" zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „S POELTEN 2 (Schildberg) 94,4 MHz“
Programmbouquetänderung gemäß § 25 Abs. 6 AMD-G
Strafverfügung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes