Auf Antrag der Bad Kleinkirchheimer SAT-Kabelfernsehen GmbH, Tiefenbachstraße 4, A-9546 Bad Kleinkirchheim, wird die dieser mit Bescheid der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) vom 07.11.2008, KOA 4.218/08-001, zuletzt geändert mit Bescheid vom 02.12.2009, KOA 4.218/09.003, erteilte Zulassung zum Betrieb einer terrestrischen Multiplex-Plattform gemäß § 74 Abs. 1 iVm § 84 Abs. 1 und 5 Telekommunikationsgesetz 2003 dahingehend geändert, dass die darin enthaltene Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der folgenden Funkanlage nach Maßgabe des beiliegenden technischen Anlageblattes gilt:
10K100. „VILLACH 3 (Gerlitzen Steinhaus) Kanal 43“ (Beilage 10K100c)
Das beiliegende geänderte technische Anlageblatt bildet einen Bestandteil des Spruchs dieses Bescheides.
Programmzulassung für das digitale Fernsehprogramm "kabel eins Doku austria"
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „VOESENDORF (Mobilfunkmast) 105,1 MHz“
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G