Der Antrag auf Zulassung zur Veranstaltung von Hörfunk im Sinne des § 3 Abs. 5 Z 1 Privatradiogesetz (Ereignishörfunk) im Rahmen des Austrian Grand Prix 2001 wurde gemäß § 13 Abs 3 AVG zurückgewiesen, weil der Antragsteller den Mängelbehebungsauftrag nicht erfüllt hatte. Dieser Bescheid ist rechtskräftig.
Straferkenntnis wegen Sendens ohne aufrechte Zulassung
Straferkenntnis wegen Sendens ohne aufrechte Zulassung
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb von UKW-Sendeanlagen des ORF in den Bundesländern Kärnten und Steiermark
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb von UKW-Sendeanlagen des ORF in den Bundesländern Tirol und Vorarlberg