Dem Bundesgymnasium und Bundesrealgymnasium Freistadt, Zemannstraße 4, 4240 Freistadt, wird gemäß § 3 Abs. 2, Abs. 5 Z 2 und Abs. 6 Privatradiogesetz (PrR-G) iVm § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 Telekommunikationsgesetz 2003 (TKG 003) vom 03.03.2010 bis zum 03.03.2011 die Zulassung zur Veranstaltung von Hörfunk erteilt.
Programmzulassung für das digitale Fernsehprogramm "kabel eins Doku austria"
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „VOESENDORF (Mobilfunkmast) 105,1 MHz“
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G