Der Deep Space Media GmbH wurde gemäß § 5 Abs. 1, 2 und 3 Privatfernsehgesetz (PrTV-G) die Zulassung zur Veranstaltung von zwei über den Satelliten Astra 19,2° Ost, Transponder 92, digital verbreiteten Fernsehprogrammen („Gratis Hot TV“ und „Top & Hot TV“) sowie von einem über den Satelliten Astra 19,2° Ost, Transponder 113, digital verbreiteten Fernsehprogramm („Manneskraft TV“) für die Dauer von zehn Jahren erteilt.
Das Versorgungsgebiet umfasst das Gebiet der Republik Österreich.
Die Programme sind unverschlüsselt ausgestrahlte Teleshopping-Spartenprogramme in Form von „Slide-Show-Channels“, in denen 24 Stunden täglich direkte Angebote für die Erbringung von Dienstleistungen gegen Entgelt, insbesondere die Inanspruchnahme von Anruf- und SMS-Mehrwertdiensten, beworben werden.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“