• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Zulassungen
  • Datum
    17.03.2016
  • Unterkategorie
    Programmzulassung Hörfunk digital
  • Partei(en)
    Radio Arabella GmbH
  • GZ
    KOA 4.510/16-009

Bewilligung zur Verbreitung des Programms "Arabella Rock"

Der Radio Arabella GmbH wurdd gemäß § 4 Abs. 2 iVm § 4 Abs. 1 Privatradiogesetz zur Erprobung digitaler Übertragungstechniken und programmlicher Entwicklungen (Pilotversuch) die Bewilligung zur digitalen Verbreitung des Programms „Arabella Rock“ über die der ORS comm GmbH & Co KG mit Bescheid der KommAustria vom 14.03.2016, KOA 4.510/16-004, bewilligten Multiplex-Plattform „DAB+ Testbetrieb Wien“ erteilt.

Die Zulassung nach Spruchpunkt 1. wird gemäß § 4 Abs. 4 PrR-G für die Zeit vom 02.04.2016 bis zum 02.04.2017 befristet.

Das genehmigte Programm „Arabella Rock“ ist ein 24-Stunden Musikspartenprogramm. Es umfasst ein zur Gänze eigengestaltetes Musikprogramm im Rockformat, das Wortprogramm entfällt weitestgehend.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

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