Mit dem Bescheid KOA 1.372/02-22 wurde die Übertragungskapazität "Perg 101,0 MHz" gemäß § 10 Abs 1 Z 4 iVm § 12 Abs 1, 4 und 5 PrR-G der Welle 1 Linz Radio GmbH zur Erweiterung ihres Versorgungsgebietes "Linz 92,6 MHz" zugeordnet. Eine Ausschreibung gemäß § 13 PrR-G musste nicht erfolgen, da der einzige Einspruch gegen die beantragte Zuordnung zurückgezogen wurde.
Der Name des Versorgungsgebietes wurde mit Bescheid KOA 1.372/02-26 auf "Linz und Bezirk Perg" neu festgesetzt.
Die Bescheide sind rechtskräftig.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“