Mit dem Bescheid KOA 1.372/02-22 wurde die Übertragungskapazität "Perg 101,0 MHz" gemäß § 10 Abs 1 Z 4 iVm § 12 Abs 1, 4 und 5 PrR-G der Welle 1 Linz Radio GmbH zur Erweiterung ihres Versorgungsgebietes "Linz 92,6 MHz" zugeordnet. Eine Ausschreibung gemäß § 13 PrR-G musste nicht erfolgen, da der einzige Einspruch gegen die beantragte Zuordnung zurückgezogen wurde.
Der Name des Versorgungsgebietes wurde mit Bescheid KOA 1.372/02-26 auf "Linz und Bezirk Perg" neu festgesetzt.
Die Bescheide sind rechtskräftig.
Programmzulassung für das digitale Fernsehprogramm "kabel eins Doku austria"
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „VOESENDORF (Mobilfunkmast) 105,1 MHz“
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G