Dem Verein Freies Radio B 138, Verein zur Förderung freier, nichtkommerzieller Radioprojekte im Kremstal, Bahnhofstraße 11, A-4560 Kirchdorf an der Krems, wird gemäß § 3 Abs. 2 iVm Abs. 5 Z 2 und Abs. 6 Privatradiogesetz (PrR-G) iVm § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 Telekommunikationsgesetz 2003 (TKG 2003) die Zulassung zur Veranstaltung eines Ausbildungsradios für den Zeitraum vom 01.05.2010 bis zum 18.02.2011 erteilt.
Programmzulassung für das digitale Fernsehprogramm "kabel eins Doku austria"
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „VOESENDORF (Mobilfunkmast) 105,1 MHz“
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G