Die KommAustria hat die Anzeige der Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG vom 27.07.2017, ergänzt mit Schreiben vom 20.09.2017, betreffend das Angebot „Newssektion (Newsservice)“ als Teilangebot von „Telebanking Pro“ im Rahmen der Online-Plattform https://www.sparkasse.at/erstebank/unternehmen gemäß § 9 Abs. 7 Z 1 AMD-G zurückgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“