Die KommAustria hat die Anzeige der Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG vom 27.07.2017, ergänzt mit Schreiben vom 20.09.2017, betreffend das Angebot „Newssektion (Newsservice)“ als Teilangebot von „Telebanking Pro“ im Rahmen der Online-Plattform https://www.sparkasse.at/erstebank/unternehmen gemäß § 9 Abs. 7 Z 1 AMD-G zurückgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.