Die KommAustria hat die Anzeige der Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG vom 27.07.2017, ergänzt mit Schreiben vom 20.09.2017, betreffend das Angebot „Newssektion (Newsservice)“ als Teilangebot von „Telebanking Pro“ im Rahmen der Online-Plattform https://www.sparkasse.at/erstebank/unternehmen gemäß § 9 Abs. 7 Z 1 AMD-G zurückgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Programmzulassung für das digitale Fernsehprogramm "kabel eins Doku austria"
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „VOESENDORF (Mobilfunkmast) 105,1 MHz“
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G