Die KommAustria hat der Livetunes Network GmbH gemäß § 3 Abs. 2, Abs. 5 Z 1 und Abs. 6 PrR-G iVm mit § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 TKG 2003 für den Zeitraum vom 09.01.2015 bis zum 16.01.2015 eine Zulassung zur Veranstaltung von Ereignishörfunk für die Veranstaltung „Ball der Wirtschaftsuniversität 2015" erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.