Mit diesem Bescheid wurde die Übertragungskapazität "Schwaz 2 (Heuberg) 100,2 MHz" gemäß § 10 Abs. 1 Z 2 PR-G iVm § 12 Abs. 1 PrR-G der Unterländer Lokalradio GmbH zur Verbesserung der Versorgung in ihrem Versorgungsgebiet "Tiroler Unterland/Zillertal" zugeordnet.
Nach der Zuordnungsreihenfolge des § 10 Abs. 1 PrR-G geht eine Verbesserung der Versorgung in einem Versorgungsgebiet einer Erweiterung oder der Schaffung eines neuen Versorgungsgebietes vor. Nachdem mit Hilfe eines frequenztechnischen Gutachtens festgestellt wurde, dass sowohl für die Unterländer Lokalradio GmbH als auch für die Radio Service und Beteiligung GmbH Versorgungslücken in der Altstadt von Schwaz bestehen, und diese ohne vermeidbare Doppel- und Mehrfachversorgungen durch die ausgeschriebene Übertragungskapazität geschlossen werden können, waren dementsprechend die Anträge auf Erweiterung bestehender Versorgungsgebiete (Verein Freies Radio Innsbruck – FREIRAD, Radio Starlet Programm und Werbegesellschaft m.b.H.) oder auf Neuschaffung eines Versorgungsgebietes (Radio Starlet Programm und Werbegesellschaft m.b.H., Österreichische christliche Mediengesellschaft – Verein zur Förderung wertorientierter Lebenskultur) abzuweisen.
Bei der Auswahl zwischen der Unterländer Lokalradio GmbH und der Radio Service und Beteiligung GmbH war zu berücksichtigen, dass durch eine Zuordnung an die Unterländer Lokalradio GmbH Versorgungslücken in größerem Ausmaß geschlossen werden konnten.
Die Entscheidung ist rechtskräftig.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“