Der Bad Kleinkirchheimer SAT-Kabelfernsehen GmbH wurde gemäß § 22 Abs. 1 und Abs. 2 AMD-G zur Erprobung digitaler Übertragungstechniken und programmlicher Entwicklungen (Pilotversuche) im Zeitraum 25.04.2018 bis 25.05.2018 für die Dauer von einer Woche die Bewilligung zur digitalen Verbreitung des Programms „Telefriuli“ über die ihr mit Bescheid der KommAustria vom 07.11.2008, KOA 4.218/08-001, zuletzt geändert mit Bescheid der KommAustria vom 18.05.2016, KOA 4.218/16-006, zugeordnete terrestrische Multiplex-Plattform („MUX C – Zentralraum Kärnten“) erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Programmzulassung für das digitale Fernsehprogramm "kabel eins Doku austria"
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „VOESENDORF (Mobilfunkmast) 105,1 MHz“
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G