Der Bad Kleinkirchheimer SAT-Kabelfernsehen GmbH wurde gemäß § 22 Abs. 1 und Abs. 2 AMD-G zur Erprobung digitaler Übertragungstechniken und programmlicher Entwicklungen (Pilotversuche) im Zeitraum 25.04.2018 bis 25.05.2018 für die Dauer von einer Woche die Bewilligung zur digitalen Verbreitung des Programms „Telefriuli“ über die ihr mit Bescheid der KommAustria vom 07.11.2008, KOA 4.218/08-001, zuletzt geändert mit Bescheid der KommAustria vom 18.05.2016, KOA 4.218/16-006, zugeordnete terrestrische Multiplex-Plattform („MUX C – Zentralraum Kärnten“) erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Zulassung „MUX II – Wien“