Die KommAustria hat der Livetunes Network GmbH gemäß § 3 Abs. 2, Abs. 5 Z 1 und Abs. 6 PrR-G, iVm mit § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 TKG 2003, für den Zeitraum vom 08.05.2019 bis zum 08.08.2019 eine Zulassung zur Veranstaltung von Ereignishörfunk für die Veranstaltung „Sand in the City 2019“ erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.