Auf Antrag der Radio Arabella Oberösterreich GmbH & Co KG wurde gemäß § 74 Abs. 1 Z 3 iVm § 84 Abs. 1 Z 1 und Z 3 sowie Abs. 5 TKG 2003 die mit Bescheid der KommAustria vom 16.01.2014, KOA 1.378/13-026, erteilte Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlage „S GEORGEN ATT (Lichtenberg) 97,8 MHz“ dahingehend geändert, dass die Verlegung auf den Standort „S GEORGEN ATT (Lichtenberg) 97,8 MHz“ bewilligt wurde.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“