Auf Antrag der Radio Arabella Oberösterreich GmbH & Co KG wurde gemäß § 74 Abs. 1 Z 3 iVm § 84 Abs. 1 Z 1 und Z 3 sowie Abs. 5 TKG 2003 die mit Bescheid der KommAustria vom 16.01.2014, KOA 1.378/13-026, erteilte Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlage „S GEORGEN ATT (Lichtenberg) 97,8 MHz“ dahingehend geändert, dass die Verlegung auf den Standort „S GEORGEN ATT (Lichtenberg) 97,8 MHz“ bewilligt wurde.
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „S POELTEN 2 (Schildberg) 94,4 MHz“
Programmbouquetänderung gemäß § 25 Abs. 6 AMD-G
Strafverfügung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes