• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Rechtsverletzungen
  • Datum
    03.04.2019
  • Unterkategorie
    Verwaltungsstrafverfahren
  • Partei(en)
    anonymisiert
  • GZ
    KOA 2.300/19-014

Straferkenntnis wegen Sendens ohne Zulassung

Der Beschuldigte hat als Geschäftsführer und somit als gemäß § 9 Abs. 1 VStG zur Vertretung nach außen berufenes Organ der LT1 Privatfernsehen GmbH in 4020 Linz, Industriezeile 36/3, zu verantworten, dass die LT1 Privatfernsehen GmbH das Fernsehprogramm „LT1“ im Zeitraum vom 15.06.2017 bis zum 13.11.2017 über den Satelliten ASTRA 19,2° Ost, Transponder 1.115, Frequenz 12.663 MHz, Polarisation horizontal, ausgestrahlt hat, ohne dafür über eine aufrechte Zulassung zu verfügen.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.

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