Der Beschuldigte hat als Geschäftsführer und somit als gemäß § 9 Abs. 1 VStG zur Vertretung nach außen berufenes Organ der LT1 Privatfernsehen GmbH in 4020 Linz, Industriezeile 36/3, zu verantworten, dass die LT1 Privatfernsehen GmbH das Fernsehprogramm „LT1“ im Zeitraum vom 15.06.2017 bis zum 13.11.2017 über den Satelliten ASTRA 19,2° Ost, Transponder 1.115, Frequenz 12.663 MHz, Polarisation horizontal, ausgestrahlt hat, ohne dafür über eine aufrechte Zulassung zu verfügen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.