Über Antrag der Faltis & Schiansky Immobilienverwaltung GmbH wird gemäß § 2 und § 4 des Bundesgesetzes über die Transparenz von Medienkooperationen sowie Werbeaufträgen und Förderungen an Medieninhaber eines periodischen Mediums MedKF-TG, i.V.m. § 56 AVG festgestellt, dass die Faltis & Schiansky Immobilienverwaltung GmbH den Bekanntgabepflichten nach § 2 und § 4 MedKF-TG nicht unterliegt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.