Die KommAustria hat der Telenet Systems GmbH gemäß § 25 Abs. 1 AMD-G in Verbindung mit § 23 Abs. 1, 2 und 3 AMD-G sowie § 4 MUX-Auswahlgrundsätzeverordnung MUX C 2018 – MUX-AG-V MUX C 2018 vom 17.01.2018, KOA 4.210/18-002, die Zulassung zum Betrieb der regionalen terrestrischen Multiplex-Plattform für digitales terrestrisches Fernsehen „MUX C – Region Außerfern“ erteilt.
Die Zulassung umfasst nach Maßgabe von Spruchpunkt 5. die Versorgung von großen Teilen des Tiroler Bezirks Reutte in der Region Außerfern unter Nutzung von Kanal 23.
Die Zulassung wurde gemäß § 25 Abs. 1 AMD-G für die Dauer von zehn Jahren ab Rechtskraft dieses Bescheides erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-G
Verletzung von Werbebestimmungen
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlagen "WIEN 8 (Liesing) Block 5C" und "WIEN 8 (Liesing) Block 10B"
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlagen „WIEN 1 (Kahlenberg) Block 5C" und "WIEN 1 (Kahlenberg) Block 10B"