Dem Verein „Freies Radio Innsbruck FREIRAD Verein zur Förderung der Medienvielfalt und der Freiheit der Meinungsäußerung“, Egger Lienz Straße 20, 6020 Innsbruck, wird gemäß § 3 Abs. 1 und 2 und § 5 iVm § 13 Abs. 1 Z 1 Privatradiogesetz iVm § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 Telekommunikationsgesetz 2003 für die Dauer von zehn Jahren ab 17.11.2011 die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet „Innsbruck 105,9 MHz“ erteilt.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“