Über Anzeige der gotv Fernseh GmbH, Inhaberin der mit Bescheid KommAustria vom 21.03.2014, KOA 2.135/14-005, erteilten Zulassung zur Veranstaltung des Satellitenfernsehprogramms „gotv“ über den Satelliten ASTRA 1N, 19,2° Ost, Transponder 1.117, Frequenz 12.692 MHz, wird gemäß § 6 Abs. 2 und 3 AMD-G die Änderung der Verbreitung des Programms dahingehend genehmigt, dass das Programm zukünftig über den Satelliten ASTRA 1 N, 19,2° Ost, Transponder 1.005, Frequenz 11.273 GHz verbreitet wird.
Programmzulassung für das digitale Fernsehprogramm "kabel eins Doku austria"
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „VOESENDORF (Mobilfunkmast) 105,1 MHz“
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G