Über Anzeige der gotv Fernseh GmbH, Inhaberin der mit Bescheid KommAustria vom 21.03.2014, KOA 2.135/14-005, erteilten Zulassung zur Veranstaltung des Satellitenfernsehprogramms „gotv“ über den Satelliten ASTRA 1N, 19,2° Ost, Transponder 1.117, Frequenz 12.692 MHz, wird gemäß § 6 Abs. 2 und 3 AMD-G die Änderung der Verbreitung des Programms dahingehend genehmigt, dass das Programm zukünftig über den Satelliten ASTRA 1 N, 19,2° Ost, Transponder 1.005, Frequenz 11.273 GHz verbreitet wird.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Zulassung „MUX II – Wien“