Die KommAustria hat mit vorliegendem Bescheid gemäß § 10 Abs. 1 Z 3 und Abs. 2 iVm § 12 Abs. 1 Privatradiogesetz iVm § 54 Abs. 3 Z 1 Telekommunikationsgesetz 2003 die bundesweite Hörfunkzulassung der KRONEHIT Radio BetriebsgmbH. mit den Übertragungskapazitäten „EBERHARDSCHLAG (Wirtschaftsgebäude) 97,9 MHz“ und „MITTELBERG 3 (Zafernalpe) 103,5 MHz“ ausgebaut.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Programmzulassung für das digitale Fernsehprogramm "kabel eins Doku austria"
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „VOESENDORF (Mobilfunkmast) 105,1 MHz“
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G