Die KommAustria hat mit vorliegendem Bescheid gemäß § 10 Abs. 1 Z 3 und Abs. 2 iVm § 12 Abs. 1 Privatradiogesetz iVm § 54 Abs. 3 Z 1 Telekommunikationsgesetz 2003 die bundesweite Hörfunkzulassung der KRONEHIT Radio BetriebsgmbH. mit den Übertragungskapazitäten „EBERHARDSCHLAG (Wirtschaftsgebäude) 97,9 MHz“ und „MITTELBERG 3 (Zafernalpe) 103,5 MHz“ ausgebaut.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Zurückweisung einer Anzeige betreffend eines audiovisuellen Mediendienstes auf Abruf
Zurückweisung einer Anzeige betreffend eines audiovisuellen Mediendienstes auf Abruf
Genehmigung einer Eigentumsänderung gemäß § 22 Abs. 5 PrR-G