Über Anzeige der ProSiebenSat.1 PULS 4 GmbH (FN 167897 h beim Handelsgericht Wien), Inhaberin einer mit Bescheid der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) vom 11.07.2014, KOA 2.135/14-014, erteilten Zulassung zur Veranstaltung des Fernsehprogramms „ProSieben MAXX Austria“ wird gemäß § 6 Abs. 2 und 3 Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz (AMD-G), die Verbreitung des Programms dahingehend genehmigt, dass das Programm „ProSieben MAXX Austria“ über folgende Multiplex-Plattform weiterverbreitet wird:
* in SD-Qualität im Standard DVB-T2 über die der Österreichischen Rundfunksender GmbH & Co KG mit Bescheid der KommAustria vom 17.10.2012, KOA 4.233/12-001, zugeordnete Multiplex-Plattform für terrestrischen Rundfunk „MUX C Unterinntal und Wipptal“."
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“