MIt diesem Bescheid wurde ein Antrag auf Erteilung einer Zulassung zur Veranstaltung von Eventradio gemäß § 3 Abs 5 Z 1 PrR-G auf dem Milser Christkindlmarkt für die Dauer vom 28.11.2003 bis zum 31.12.2003 abgewiesen, da es sich beim Milser Christkindlmarkt nicht um eine eigenständige öffentliche Veranstaltung mit Alleinstellungswert im Sinne des § 3 Abs 5 Z 1 PrR-G handelt. Die Entscheidung ist rechtskräftig.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“