MIt diesem Bescheid wurde ein Antrag auf Erteilung einer Zulassung zur Veranstaltung von Eventradio gemäß § 3 Abs 5 Z 1 PrR-G auf dem Milser Christkindlmarkt für die Dauer vom 28.11.2003 bis zum 31.12.2003 abgewiesen, da es sich beim Milser Christkindlmarkt nicht um eine eigenständige öffentliche Veranstaltung mit Alleinstellungswert im Sinne des § 3 Abs 5 Z 1 PrR-G handelt. Die Entscheidung ist rechtskräftig.
Zurückweisung einer Anzeige betreffend eines audiovisuellen Mediendienstes auf Abruf
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Feststellungsbescheid betreffend audiovisuellen Mediendienst
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes