MIt diesem Bescheid wurde ein Antrag auf Erteilung einer Zulassung zur Veranstaltung von Eventradio gemäß § 3 Abs 5 Z 1 PrR-G auf dem Milser Christkindlmarkt für die Dauer vom 28.11.2003 bis zum 31.12.2003 abgewiesen, da es sich beim Milser Christkindlmarkt nicht um eine eigenständige öffentliche Veranstaltung mit Alleinstellungswert im Sinne des § 3 Abs 5 Z 1 PrR-G handelt. Die Entscheidung ist rechtskräftig.
Programmzulassung für das digitale Fernsehprogramm "kabel eins Doku austria"
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „VOESENDORF (Mobilfunkmast) 105,1 MHz“
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G