Über Anzeige von MMag. Elisabeth Keplinger, Inhaberin der mit Bescheid der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) vom 04.11.2013, KOA 2.135/13-013, zuletzt geändert mit Bescheid der KommAustria vom 09.12.2014, KOA 2.150/14-021, erteilten Zulassung des Satellitenfernsehprogramms „Mühlviertel TV“ über den Satelliten ASTRA digital 19,2° Ost, Polarisation: horizontal, Transponder: 115, Frequenz: 12,662 GHz, wird gemäß § 6 Abs. 2 und 3 Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz (AMD-G), die Änderung des Programms dahingehend genehmigt, dass das Programm nunmehr täglich von 03:00 bis 03:30 Uhr, 08:00 bis 08:30 Uhr, 13:00 bis 13:30 Uhr, 18:00 bis 18:30 Uhr und 23:00 bis 23:30 Uhr gesendet wird.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Feststellungsbescheid betreffend audiovisuellen Mediendienst
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“