Auftragsvorprüfung zum Antrag eines "Öffentlich-rechtlichen Abrufdienstes mit fiktionalem Schwerpunk (Film und Serie)"
Die KommAustria hat den Antrag des Österreichischen Rundfunks für einen „Öffentlich-rechtlichen Abrufdienst mit fiktionalem Schwerpunkt (Film und Serie)“ gemäß § 6b iVm § 4f ORF-G abgewiesen.