• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Rechtsaufsicht
  • Datum
    09.05.2018
  • Unterkategorie
    Angebotskonzepte
  • Partei(en)
    Österreichischen Runkfunk, Bundeswettbewerbsbehörde
  • GZ
    KOA 11.280/18-004

Auftragsvorprüfung zum Antrag eines "Öffentlich-rechtlichen Abrufdienstes mit fiktionalem Schwerpunk (Film und Serie)"

Die KommAustria hat den Antrag des Österreichischen Rundfunks für einen „Öffentlich-rechtlichen Abrufdienst mit fiktionalem Schwerpunkt (Film und Serie)“ gemäß § 6b iVm § 4f ORF-G abgewiesen.

Der Bescheid ist nicht rechtskräfig.

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