Die KommAustria hat auf Antrag der Radio Eins Privatradio Gesellschaft m.b.H. dieser gemäß § 10 Abs. 1 Z 2 iVm § 12 Abs. 3 Z 2 und Abs. 4 PrR-G iVm § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 TKG 2003die Übertragungskapazität "WIEN HUETTELDORF 2 (Wolfersberg Wasserturm) 90,5 MHz" zur Verbesserung der Versorgung in dem mit Bescheid der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) vom 11.04.2011, KOA 1.191/11-002, zugeteilten Versorgungsgebiet "Wien 88,6 MHz" zugeordnet.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“