Die KommAustria hat auf Antrag der Radio Eins Privatradio Gesellschaft m.b.H. dieser gemäß § 10 Abs. 1 Z 2 iVm § 12 Abs. 3 Z 2 und Abs. 4 PrR-G iVm § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 TKG 2003die Übertragungskapazität "WIEN HUETTELDORF 2 (Wolfersberg Wasserturm) 90,5 MHz" zur Verbesserung der Versorgung in dem mit Bescheid der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) vom 11.04.2011, KOA 1.191/11-002, zugeteilten Versorgungsgebiet "Wien 88,6 MHz" zugeordnet.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Programmzulassung für das digitale Fernsehprogramm "kabel eins Doku austria"
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „VOESENDORF (Mobilfunkmast) 105,1 MHz“
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G