Über Antrag der Archivium Dokumentenarchiv Gesellschaft m.b.H. wird gemäß § 2 und § 4 des Bundesgesetzes über die Transparenz von Medienkooperationen sowie Werbeaufträgen und Förderungen an Medieninhaber eines periodischen Mediums, MedKF-TG i.V.m. § 56 AVG festgestellt, dass die Archivium Dokumentenarchiv Gesellschaft m.b.H. den Bekanntgabepflichten nach § 2 und § 4 MedKF-TG nicht unterliegt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.