Auf Antrag der Antenne Österreich GmbH, Makartgasse 3, A-1010 Wien, wird gemäß § 74 iVm § 84 Abs. 1 Z 1 und Abs. 5 Telekommunikationsgesetz 2003 (TKG 2003) die mit Bescheid der Kommunikationsbehörde Austria vom 09.02.2009, KOA 1.535/08-018, erteilte Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlage „SCHEFFAU (Exenberger) 99,5 MHz“ dahingehend geändert, dass die Verlegung des Standortes nach Maßgabe des beiliegenden technischen Anlageblattes (Beilage 1) bewilligt wird.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“