Der Linzer Veranstaltungsgesellschaft mbH wurde die Zulassung zur Veranstaltung von Hörfunk (Ereignishörfunk) in der Zeit vom 28.08.2001 bis zum 01.09.2001 unter Nutzung der Frequenz 107,90 MHz zur Übertragung der "Linzer Klangwolke" erteilt. Diese Zulassung ist rechtskräftig.
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G
Bewilligung der ÜKap "HTL Pinkafeld" zur Verbreitung von Rundfunk über die Multiplex-Plattform „5G-Broadcast-Testbetrieb Wien“
Beschwerde gegen den ORF
Straferkenntnis wegen Verletzung von Werbebestimmungen