Der Linzer Veranstaltungsgesellschaft mbH wurde die Zulassung zur Veranstaltung von Hörfunk (Ereignishörfunk) in der Zeit vom 28.08.2001 bis zum 01.09.2001 unter Nutzung der Frequenz 107,90 MHz zur Übertragung der "Linzer Klangwolke" erteilt. Diese Zulassung ist rechtskräftig.
Programmzulassung für das digitale Fernsehprogramm "kabel eins Doku austria"
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „VOESENDORF (Mobilfunkmast) 105,1 MHz“
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G