Der Linzer Veranstaltungsgesellschaft mbH wurde die Zulassung zur Veranstaltung von Hörfunk (Ereignishörfunk) in der Zeit vom 28.08.2001 bis zum 01.09.2001 unter Nutzung der Frequenz 107,90 MHz zur Übertragung der "Linzer Klangwolke" erteilt. Diese Zulassung ist rechtskräftig.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“