Die KommAustria hat die Anzeige betreffend den Youtube-Kanal "Military History Visualized" gemäß § 9 Abs. 7 Z 1 AMD-G zurückgewiesen. Der Bescheid ist rechtskräftig.
KOA 1.950-17-024.pdf
Strafverfügung wegen Nichtaktualisierung
Bewilligung der beantragten Änderung der technischen Parameter
Beschwerde gegen den ORF