Die KommAustria hat die Anzeige betreffend den Youtube-Kanal "Military History Visualized" gemäß § 9 Abs. 7 Z 1 AMD-G zurückgewiesen. Der Bescheid ist rechtskräftig.
KOA 1.950-17-024.pdf
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Straferkenntnis wegen Verletzung von Werbebestimmungen
Beschwerde gegen den ORF