Der BFT GmbH (FN 366611i beim Landesgericht Korneuburg), Alleestraße 2, 3400 Klosterneuburg, wird gemäß § 5 Abs. 1, 2 und 3 AMD-G die Zulassung zur Veranstaltung eines über den Satelliten HotBird 13° Ost, Transponder 155, Polarisation horizontal, verbreiteten Fernsehprogramms namens „TVRUS“ für die Dauer von zehn Jahren erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „S POELTEN 2 (Schildberg) 94,4 MHz“
Programmbouquetänderung gemäß § 25 Abs. 6 AMD-G
Strafverfügung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes