Der BFT GmbH (FN 366611i beim Landesgericht Korneuburg), Alleestraße 2, 3400 Klosterneuburg, wird gemäß § 5 Abs. 1, 2 und 3 AMD-G die Zulassung zur Veranstaltung eines über den Satelliten HotBird 13° Ost, Transponder 155, Polarisation horizontal, verbreiteten Fernsehprogramms namens „TVRUS“ für die Dauer von zehn Jahren erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Programmzulassung für das digitale Fernsehprogramm "kabel eins Doku austria"
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „VOESENDORF (Mobilfunkmast) 105,1 MHz“
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G