Dem Verein Campus Radio St. Pölten (ZVR-Zahl 400043159 bei der Landespolizeidirektion Niederösterreich) wird gemäß § 3 Abs. 2 iVm Abs. 5 Z 2 und Abs. 6 PrR-G iVm § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 TKG 2003 für den Zeitraum vom 01.04.2014 bis zum 31.03.2015 die Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.