1. Die KommAustria stellt im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht über private Rundfunkveranstalter gemäß § 2 Abs. 1 Z 6 und 7 KOG in Verbindung mit den §§ 60, 61 Abs. 1 und 62 Abs. 1 AMD-G fest, dass die von der PIWImedia GmbH als Veranstalterin des Programms „HIWAY-TV“ am 11.05.2015 von 16:00 Uhr bis 17:00 Uhr ausgestrahlte Wochensendung, die eine Sendung zur politischen Information ist, durch
A. die Stadtwerke Kapfenberg und
B. die Stadtgemeinde Kapfenberg
gesponsert wurde, wodurch jeweils § 37 Abs. 4 AMD-G verletzt wurde, wonach Nachrichtensendungen und Sendungen zur politischen Information nicht gesponsert werden dürfen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.