1. Die KommAustria stellt im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht über private Rundfunkveranstalter gemäß § 2 Abs. 1 Z 6 und 7 KOG in Verbindung mit den §§ 60, 61 Abs. 1 und 62 Abs. 1 AMD-G fest, dass die von der PIWImedia GmbH als Veranstalterin des Programms „HIWAY-TV“ am 11.05.2015 von 16:00 Uhr bis 17:00 Uhr ausgestrahlte Wochensendung, die eine Sendung zur politischen Information ist, durch
A. die Stadtwerke Kapfenberg und
B. die Stadtgemeinde Kapfenberg
gesponsert wurde, wodurch jeweils § 37 Abs. 4 AMD-G verletzt wurde, wonach Nachrichtensendungen und Sendungen zur politischen Information nicht gesponsert werden dürfen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Programmzulassung für das digitale Fernsehprogramm "kabel eins Doku austria"
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „VOESENDORF (Mobilfunkmast) 105,1 MHz“
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G