Auf Antrag der KRONEHIT Radio BetriebsgmbH. vom 19.07.2016 wird die durch den Bescheid der Kommunikationsbehörde Austria vom 19.08.2014, KOA 1.011/14-014, zuletzt geändert mit Bescheid der KommAustria vom 27.07.2016, KOA 1.011/16-049, der Antragstellerin erteilte Zulassung zur Veranstaltung von bundesweitem privatem terrestrischem Hörfunk gemäß § 10 Abs. 1 Z 3 und Abs. 2 iVm § 12 Abs. 1 PrR-G iVm § 54 Abs. 3 Z 1 TKG 2003 in ihrem Spruchpunkt 1. dahingehend geändert, dass diese Zulassung in dem durch die in den Beilagen 1-22, 24-113 und 115-157 beschriebenen Übertragungskapazitäten, nunmehr somit auch in dem durch die Übertragungskapazitäten Funkstelle MICHAELBEUERN NUSSDORF, Standort Oberlielon, Frequenz 103,3 MHz und Funkstelle UNKEN, Standort Unkenberg, Frequenz 103,1 MHz versorgten Gebiet, erteilt wird.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlagen "WIEN 8 (Liesing) Block 5C" und "WIEN 8 (Liesing) Block 10B"
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlagen „WIEN 1 (Kahlenberg) Block 5C" und "WIEN 1 (Kahlenberg) Block 10B"
Beschwerde gegen den ORF
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlagen "BREGENZ 1 (Pfänder) Block 6A" und "BREGENZ 1 (Pfänder) Block 6C"