Auf Antrag der KRONEHIT Radio BetriebsgmbH. vom 19.07.2016 wird die durch den Bescheid der Kommunikationsbehörde Austria vom 19.08.2014, KOA 1.011/14-014, zuletzt geändert mit Bescheid der KommAustria vom 27.07.2016, KOA 1.011/16-049, der Antragstellerin erteilte Zulassung zur Veranstaltung von bundesweitem privatem terrestrischem Hörfunk gemäß § 10 Abs. 1 Z 3 und Abs. 2 iVm § 12 Abs. 1 PrR-G iVm § 54 Abs. 3 Z 1 TKG 2003 in ihrem Spruchpunkt 1. dahingehend geändert, dass diese Zulassung in dem durch die in den Beilagen 1-22, 24-113 und 115-157 beschriebenen Übertragungskapazitäten, nunmehr somit auch in dem durch die Übertragungskapazitäten Funkstelle MICHAELBEUERN NUSSDORF, Standort Oberlielon, Frequenz 103,3 MHz und Funkstelle UNKEN, Standort Unkenberg, Frequenz 103,1 MHz versorgten Gebiet, erteilt wird.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“