Auf Antrag der Antenne „Österreich“ und Medieninnovationen GmbH wird gemäß § 74 Abs. 1 Z 3 iVm § 84 Abs. 1 Z 1 und Z 3 sowie Abs. 5 Telekommunikationsgesetz 2003 die mit Bescheid der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) vom 24.03.2015, KOA 1.150/15-003, erteilte Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlage „SAALFELDEN 2 (Huggenberg) 87,60 MHz“ dahingehend geändert, dass die beantragte Standortänderung nach Maßgabe des beiliegenden technischen Anlageblattes (Beilage 1) bewilligt wird. Der Name der Funkanlage lautet nunmehr „SAALFELDEN 4 (Pabing Mobilfunkmast) 87,60 MHz“.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Feststellungsbescheid betreffend audiovisuellen Mediendienst
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“