Auf Antrag der Antenne „Österreich“ und Medieninnovationen GmbH wird gemäß § 74 Abs. 1 Z 3 iVm § 84 Abs. 1 Z 1 und Z 3 sowie Abs. 5 Telekommunikationsgesetz 2003 die mit Bescheid der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) vom 24.03.2015, KOA 1.150/15-003, erteilte Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlage „SAALFELDEN 2 (Huggenberg) 87,60 MHz“ dahingehend geändert, dass die beantragte Standortänderung nach Maßgabe des beiliegenden technischen Anlageblattes (Beilage 1) bewilligt wird. Der Name der Funkanlage lautet nunmehr „SAALFELDEN 4 (Pabing Mobilfunkmast) 87,60 MHz“.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Programmzulassung für das digitale Fernsehprogramm "kabel eins Doku austria"
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „VOESENDORF (Mobilfunkmast) 105,1 MHz“
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G