Auf Antrag der Antenne „Österreich“ und Medieninnovationen GmbH wird gemäß § 74 Abs. 1 Z 3 iVm § 84 Abs. 1 Z 1 und Z 3 sowie Abs. 5 Telekommunikationsgesetz 2003 die mit Bescheid der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) vom 24.03.2015, KOA 1.150/15-003, erteilte Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlage „SAALFELDEN 2 (Huggenberg) 87,60 MHz“ dahingehend geändert, dass die beantragte Standortänderung nach Maßgabe des beiliegenden technischen Anlageblattes (Beilage 1) bewilligt wird. Der Name der Funkanlage lautet nunmehr „SAALFELDEN 4 (Pabing Mobilfunkmast) 87,60 MHz“.
Der Bescheid ist rechtskräftig.