Über Anzeige des Vereins Radio Maria Österreich - Der Sender mit Sendung, Inhaber der mit Bescheid der KommAustria vom 03.02.2012, KOA 2.130/12-002, erteilten Zulassung zur Verbreitung des digitalen Hörfunkprogramms „Radio Maria“ über den Satelliten ASTRA 1 H, 19,2 Ost, 12.663 MHz, horizontal polarisiert, wird gemäß § 6b Abs. 2 und 3 PrR-G die Verbreitung des Programms dahingehend genehmigt, dass beginnend mit 03.04.2019 das Programm „Radio Maria Österreich“ über folgende Multiplex-Plattformen weiterverbreitet wird:
· im Standard DAB+ über die der RTG Radio Technikum GmbH mit Bescheid der KommAustria vom 14.12.2017, KOA 4.530/17-005, zugeordnete Multiplex-Plattform für terrestrischen Hörfunk „MUX II – Wien“
im Standard DAB+ über die der ORS comm GmbH & Co KG mit Bescheid der KommAustria vom 02.08.2018, KOA 4.520/18-003, zugeordnete bundesweite Multiplex-Plattform für terrestrischen Hörfunk „MUX I“.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet „Stadt Salzburg 102,5 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „KLOSTERNEUBURG (Freiberg BOS Mast) 96,0 MHz" zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage "HOFSTETTEN (Plambacheck) 89,00 MHz"
Beschwerde gegen die Sendung WELTjournal wegen Verletzung des ORF-Gesetzes