Die KommAustria hat der Beschwerde gegen den am 04.06.2020 im Fernsehprogramm ORF 2 im Rahmen der Sendung „Zeit im Bild 2“ um ca. 22:00 Uhr ausgestrahlten sowie vom 04.06.2020 bis zum 11.06.2020 unter http://tvthek.orf.at abrufbar gehaltenen Beitrag mit dem Titel „Auftakt des ‚Ibiza-Untersuchungsausschusses‘“ gemäß §§ 35, 36 Abs. 1 Z 1 lit. a und § 37 ORF-G, soweit diese sich gegen den durch diesen Beitrag erzeugten unrichtigen Eindruck richtet, dass A potentieller Spender illegaler Parteienfinanzierung sei, und ihm diesbezüglich auch keine Möglichkeit zur Stellungnahme eingeräumt wurde, Folge gegeben und festgestellt, dass der ORF dadurch die Bestimmungen des § 4 Abs. 5 Z 1 und Z 3 iVm § 10 Abs. 5 und 7 und § 18 Abs. 1 ORF-G verletzt hat. Im Übrigen wurde die Beschwerde abgewiesen.
Gegen diesen Bescheid wurde vom ORF Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht erhoben.
Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlagen "WIEN 8 (Liesing) Block 5C" und "WIEN 8 (Liesing) Block 10B"
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlagen „WIEN 1 (Kahlenberg) Block 5C" und "WIEN 1 (Kahlenberg) Block 10B"
Beschwerde gegen den ORF
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlagen "BREGENZ 1 (Pfänder) Block 6A" und "BREGENZ 1 (Pfänder) Block 6C"