• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Rechtsverletzungen
  • Datum
    10.02.2021
  • Unterkategorie
    Beschwerden
  • Partei(en)
    Österreichischer Rundfunk#anonymisiert
  • GZ
    KOA 12.061/21-001

Beschwerde gegen den ORF

Die KommAustria hat der Beschwerde gegen den am 04.06.2020 im Fernsehprogramm ORF 2 im Rahmen der Sendung "Zeit im Bild 2" um ca. 22:00 Uhr ausgestrahlten sowie vom 04.06.2020 bis zum 11.06.2020 unter http://tvthek.orf.at abrufbar gehaltenen Beitrag mit dem Titel "Auftakt des ‚Ibiza-Untersuchungsausschusses‘" gemäß §§ 35, 36 Abs. 1 Z 1 lit. a und § 37 ORF-G, soweit diese sich gegen den durch diesen Beitrag erzeugten unrichtigen Eindruck richtet, dass A potentieller Spender illegaler Parteienfinanzierung sei, und ihm diesbezüglich auch keine Möglichkeit zur Stellungnahme eingeräumt wurde, Folge gegeben und festgestellt, dass der ORF dadurch die Bestimmungen des § 4 Abs. 5 Z 1 und Z 3 iVm § 10 Abs. 5 und 7 und § 18 Abs. 1 ORF-G verletzt hat. Im Übrigen wurde die Beschwerde abgewiesen.

Gegen diesen Bescheid wurde vom ORF und dessen Generaldirektor Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht erhoben.

Das BVwG hat die vom ORF und dessen Generaldirektor gegen den Bescheid der KommAustria erhobenen Beschwerden mit Erkenntnis vom 23.05.2023, GZ W157 2241873-1/14E und GZ W157 2242102-1/14E, als unbegründet abgewiesen.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.

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