Auf Antrag des Vereins Freies Radio B 138 wurde gemäß § 74 Abs. 1 Z 3 iVm § 84 Abs. 1 Z 3 und Abs. 5 TKG die dem Antragsteller mit dem Bescheid der KommAustria vom 19.12.2012, KOA 1.381/12-001, erteilte Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlage „KIRCHDORF KREMS 4 (Lauterbach) 102,3 MHz“ nach Maßgabe des beiliegenden technischen Anlageblattes geändert.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlagen "WIEN 8 (Liesing) Block 5C" und "WIEN 8 (Liesing) Block 10B"
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlagen „WIEN 1 (Kahlenberg) Block 5C" und "WIEN 1 (Kahlenberg) Block 10B"
Beschwerde gegen den ORF
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlagen "BREGENZ 1 (Pfänder) Block 6A" und "BREGENZ 1 (Pfänder) Block 6C"