• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Zulassungen
  • Datum
    22.01.2016
  • Unterkategorie
    Ausbildungs- und Eventzulassungen
  • Partei(en)
    Schulradio BG/BRG Freistadt
  • GZ
    KOA 1.102/16-002

Erteilung einer Zulassung zur Veranstaltung eines Ausbildungsradios

"Dem Schulradio am BG/BRG Freistadt, Zemannstraße 4, 4240 Freistadt, wird gemäß § 3 Abs. 2 iVm Abs. 5 Z 2 und Abs. 6 Privatradiogesetz (PrR-G) iVm § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 Telekommunikationsgesetz 2003 (TKG 2003) für den Zeitraum vom 04.03.2016 bis zum 04.03.2017 die Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk erteilt.

Aufgrund der zugeordneten und in der Beilage 1 beschriebenen Übertragungskapazität „FREISTADT 2 (BG/BRG) 106,6 MHz“ umfasst das Versorgungsgebiet die Stadt Freistadt, soweit diese durch die Übertragungskapazität versorgt werden kann. Die Beilage 1 bildet einen Bestandteil des Spruchs dieses Bescheides.

Das Programm umfasst ein zur Gänze eigengestaltetes 24 Stunden Vollprogramm mit einem Programmschema für SchülerInnen, Eltern und LehrerInnen des Bundesgymnasiums und Bundesrealgymnasiums Freistadt. In verschiedenen Sendeflächen sind Musiksendungen, Projektarbeiten der Unter- und Oberstufe, Interviews, Informationssendungen sowie Beiträge von SchülerInnen, Eltern und LehrerInnenn vorgesehen. Das Musikprogramm ist großteils nicht formatiert und richtet sich an SchülerInnen, LehrerInnen, Eltern von SchülerInnen und die EinwohnerInnen von Freistadt als Hörerzielgruppe."

Der Bescheid ist rechtskräftig.

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