Auf Antrag der Entspannungsfunk Gesellschaft mbH wurde gemäß § 74 iVm § 84 Abs. 1 und 5 TKG 2003 die mit Bescheid der Kommunikationsbehörde Austria vom 31.08.2007, KOA 1.380/07-001, erteilte Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb einer Funkanlage („STEYR 3 (Steyrwerke) 99,4 MHz“) wie im beiliegenden technischen Anlageblatt (Beilage 1) ersichtlich geändert (Standortverlegung auf nunmehr „STEYR (Tröschberg) 99,4 MHz“).
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“