Auf Antrag der Entspannungsfunk Gesellschaft mbH wurde gemäß § 74 iVm § 84 Abs. 1 und 5 TKG 2003 die mit Bescheid der Kommunikationsbehörde Austria vom 31.08.2007, KOA 1.380/07-001, erteilte Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb einer Funkanlage („STEYR 3 (Steyrwerke) 99,4 MHz“) wie im beiliegenden technischen Anlageblatt (Beilage 1) ersichtlich geändert (Standortverlegung auf nunmehr „STEYR (Tröschberg) 99,4 MHz“).
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Programmzulassung für das digitale Fernsehprogramm "kabel eins Doku austria"
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „VOESENDORF (Mobilfunkmast) 105,1 MHz“
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G