Die KommAustria hat der Radio Event GmbH gemäß § 3 Abs. 1 und 2 sowie den §§ 5, 6, und 13 Abs. 1 Z 3 PrR-G iVm § 13 Abs. 7 Z 1 und Abs. 9 TKG 2021 für die Dauer von zehn Jahren ab Rechtskraft dieses Bescheides die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet „Wien 106,5 MHz“ erteilt.
Aufgrund der zugeordneten, in der Beilage 1 beschriebenen, Übertragungskapazität „WIEN 11 (KW Simmering) 106,5 MHz“ umfasst das Versorgungsgebiet „Wien 106,5 MHz“ im Wesentlichen ein Teilgebiet der Bundeshauptstadt Wien. Die Wiener Gemeindebezirke 1, 3, 4, 5, 6, 7, 8, und 9 können vollständig versorgt werden. Die Gemeindebezirke 2, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20 und 23 können teilweise versorgt werden. Ebenso können in den niederösterreichischen Bezirken Mödling und Bruck an der Leitha die Gemeinden Brunn am Gebirge, Maria Enzersdorf, Perchtoldsdorf und Vösendorf teilweise versorgt werden.
Gegen diesen Bescheid wurden Beschwerden an das Bundesverwaltungsgericht erhoben.
Das Verfahren betreffend die von der Antenne Salzburg GmbH erhobene Beschwerde wurde bereits mit Beschluss vom 18.12.2023 infolge der Zurückziehung der Beschwerde eingestellt.
Die Beschwerde der Livetunes Network GmbH wurde mit Beschluss vom 10.09.2024, W131 2278471-1/41E, als verspätetet zurückgewiesen.
Mit Erkenntnis vom 24.02.2025, W131 2278473-1/38E, hat das BVwG die Beschwerde der nonstopnews.at gmbh als unbegründet abgewiesen.
Das Verfahren ist rechtskräftig abgeschlossen.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.