Über Antrag der Sat.1 Privatrundfunk und Programmgesellschaft m.b.H. wurde die Umstellung der digitalen Satellitenzuführung zu den österreichischen Kabelkopfstationen auf den Satelliten ASTRA 1E digital gemäß § 6 PrTV-G genehmigt. Außerdem wurde eine zeitweilige Programmänderung im Juni 2002 gemäß § 6 PrTV-G genehmigt. Der Bescheid ist rechtskräftig
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „S POELTEN 2 (Schildberg) 94,4 MHz“
Programmbouquetänderung gemäß § 25 Abs. 6 AMD-G
Strafverfügung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes