Über Antrag der Sat.1 Privatrundfunk und Programmgesellschaft m.b.H. wurde die Umstellung der digitalen Satellitenzuführung zu den österreichischen Kabelkopfstationen auf den Satelliten ASTRA 1E digital gemäß § 6 PrTV-G genehmigt. Außerdem wurde eine zeitweilige Programmänderung im Juni 2002 gemäß § 6 PrTV-G genehmigt. Der Bescheid ist rechtskräftig
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“