Über Antrag der Sat.1 Privatrundfunk und Programmgesellschaft m.b.H. wurde die Umstellung der digitalen Satellitenzuführung zu den österreichischen Kabelkopfstationen auf den Satelliten ASTRA 1E digital gemäß § 6 PrTV-G genehmigt. Außerdem wurde eine zeitweilige Programmänderung im Juni 2002 gemäß § 6 PrTV-G genehmigt. Der Bescheid ist rechtskräftig
Zulassung „MUX II – Salzburg und Oberösterreich“
Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet „Stadt Salzburg 102,5 MHz“
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes