Gemäß § 38 AVG wurde das Verfahren über die Anzeige der Energienetze Steiermark GmbH gemäß § 9 Abs. 1 AMD-G vom 21.06.2017 betreffend den unter https://www.youtube.com/channel/UCMsocx47y4b8cPVEHhmPSxA abrufbaren Youtube-Kanal bis zur Vorabentscheidung des in der Rechtssache C-132/17 Peugeot Deutschland GmbH angerufenen Gerichtshofes der Europäischen Union ausgesetzt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Zurückweisung einer Anzeige betreffend eines audiovisuellen Mediendienstes auf Abruf
Zurückweisung einer Anzeige betreffend eines audiovisuellen Mediendienstes auf Abruf
Genehmigung einer Eigentumsänderung gemäß § 22 Abs. 5 PrR-G