Auf Antrag der RSL tirol tv Filmproduktion GmbH wurde gemäß § 6 PrTV-G die Änderung des über den digitalen Satelliten ASTRA 1H 19,2° Ost, Transponder 92, Polarisation vertikal, verbreiteten Programms „tirol tv“ dahingehend genehmigt, dass im Rahmen des 24-Stunden-Programms neben der täglichen Ausstrahlung eines regionalen Magazins im Ausmaß von acht Stunden und einer regionalen Ferien- und Freizeitsendung im Ausmaß von 13 bis 14 Stunden sowie von Teleshopping von ein bis zwei Stunden (mittags und nachts) zusätzlich am Sonntag Vormittag und am Montag nach Mitternacht eine – nicht religiöse – Vortragssendung zu gesellschaftlichen Grundwerten gesendet wird.
Programmzulassung für das digitale Fernsehprogramm "kabel eins Doku austria"
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „VOESENDORF (Mobilfunkmast) 105,1 MHz“
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G