Auf Antrag der RSL tirol tv Filmproduktion GmbH wurde gemäß § 6 PrTV-G die Änderung des über den digitalen Satelliten ASTRA 1H 19,2° Ost, Transponder 92, Polarisation vertikal, verbreiteten Programms „tirol tv“ dahingehend genehmigt, dass im Rahmen des 24-Stunden-Programms neben der täglichen Ausstrahlung eines regionalen Magazins im Ausmaß von acht Stunden und einer regionalen Ferien- und Freizeitsendung im Ausmaß von 13 bis 14 Stunden sowie von Teleshopping von ein bis zwei Stunden (mittags und nachts) zusätzlich am Sonntag Vormittag und am Montag nach Mitternacht eine – nicht religiöse – Vortragssendung zu gesellschaftlichen Grundwerten gesendet wird.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“