Mit diesem Bescheid wurde der KRONEHIT Radio BetriebsgmbH. die Übertragungskapazität „WIEN HÜTTELDORF 97,5 MHz“ zur Verbesserung der Versorgung der bundesweiten Hörfunkzulassung mit Wirkung ab 01.09.2012 zugeordnet.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Programmzulassung für das digitale Fernsehprogramm "kabel eins Doku austria"
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „VOESENDORF (Mobilfunkmast) 105,1 MHz“
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G