Mit diesem Bescheid wurde der KRONEHIT Radio BetriebsgmbH. die Übertragungskapazität „WIEN HÜTTELDORF 97,5 MHz“ zur Verbesserung der Versorgung der bundesweiten Hörfunkzulassung mit Wirkung ab 01.09.2012 zugeordnet.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „S POELTEN 2 (Schildberg) 94,4 MHz“
Programmbouquetänderung gemäß § 25 Abs. 6 AMD-G
Strafverfügung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes