Über Antrag der Sky Österreich Fernsehen GmbH wurde gemäß § 6 Abs. 2 und 3 AMD-G die Verbreitung des Programms dahingehend genehmigt, dass bei erhöhtem Programmaufkommen zusätzlich bis zu zehn weitere Optionsfeeds mit programmbegleitendem Inhalt über den Satelliten ASTRA 19,2° Ost, Transponder 1.083, Frequenz 12.070 MHz, verbreitet werden dürfen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.