Die KommAustria hat über Anzeige der Red Bull Media House GmbH die Änderung der Festlegung der Programmdauer des über die terrestrische Multiplex-Plattform "MUX B" der Österreichischen Rundfunksender GmbH & Co KG verbreiteten digitalen Fernsehprogrammes "Red Bull TV" gemäß dem Bescheid der KommAustria vom 30.09.2009, KOA 4.400/09-004, gemäß § 6 Abs. 3 iVm Abs. 1 AMD-G wie folgt genehmigt:
Das Programm "Red Bull TV" wird als Fensterprogramm im Rahmen des mit Bescheid der KommAustria vom 30.09.2009, KOA 4.400/09-006, bewilligten Fernsehprogramms "Servus TV" im nachfolgend dargestellten zeitlichen Ausmaß ausgestrahlt:
Montag 22:45 Uhr bis 00:00 Uhr
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“