Über Anzeige der Melodie Express GmbH, Inhaberin der mit Bescheid der KommAustria vom 14.08.2012, KOA 2.135/12-018, erteilten Zulassung zur Veranstaltung des Satellitenfernsehprogramms „Melodie Express“ über den Satelliten ASTRA 1 KR, 19,2° Ost, Transponder 1.003, Frequenz 11.244 MHz, wird gemäß § 6 Abs. 3 iVm Abs. 1AMD-G dahingehend geändert, dass zwischen 19:00 Uhr und 22:00 Uhr keine Teleshopping-Sendungen sondern sonstige, redaktionelle Sendungen gezeigt werden.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“