Der Soundportal Graz GmbH wurde aufgrund ihres Eventualantrages gemäß § 3 Abs. 1 und 2 sowie den §§ 5, 6 iVm § 13 Abs. 1 Z 3 PrR G iVm § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 TKG 2003 für die Dauer von zehn Jahren ab Rechtskraft dieses Bescheides die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogrammes für das Versorgungsgebiet „Bruck an der Mur/Mur,- Mürztal“ erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.