Die KommAustria hat der M4TV GmbH gemäß § 25 Abs. 1 AMD-G in Verbindung mit § 23 Abs. 1, 2 und 3 AMD-G sowie § 4 Verordnung der Kommunikationsbehörde Austria zur näheren Festlegung der Auswahlgrundsätze für die Erteilung von lokalen und terrestrischen Multiplex-Zulassungen (MUX C) für digitales terrestrisches Fernsehen 2018 (MUX-Auswahlgrundsätzeverordnung MUX C 2018 – MUX-AG-V MUX C 2018) vom 17.01.2018, KOA 4.210/18-002, die Zulassung zum Betrieb der regionalen terrestrischen Multiplex-Plattform für digitales terrestrisches Fernsehen „MUX C – Region Steyr und Mostviertel“ erteilt.
Die Zulassung wurde gemäß § 25 Abs. 1 AMD-G für die Zeit vom 02.12.2018 bis zum 02.12.2028 erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Zurückweisung einer Anzeige betreffend eines audiovisuellen Mediendienstes auf Abruf
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Feststellungsbescheid betreffend audiovisuellen Mediendienst
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes