Mit diesem Bescheid wurde die bundesweite Hörfunkzulassung der KRONEHIT Radio BetriebsgmbH. mit den Übertragungskapazitäten „TRAISEN (Tarschberg) 104,6 MHz“, „SAALBACH (Schattberg) 104,9 MHz“, „IRDNING (Gatschberg) 95,8 MHz“ und „JUDENBURG (Hauswald) 103,7 MHz“ ausgebaut.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Zurückweisung einer Anzeige betreffend eines audiovisuellen Mediendienstes auf Abruf
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Genehmigung einer Eigentumsänderung gemäß § 22 Abs. 5 PrR-G